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10 Jahre Enforcement-Praxis in Deutschland und Großbritannien
– Eine Gegenüberstellung unter besonderer Berücksichtigung der Überprüfung von Ermessensentscheidungen –

10 Jahre Enforcement-Praxis in Deutschland und Großbritannien

– Eine Gegenüberstellung unter besonderer Berücksichtigung der Überprüfung von Ermessensentscheidungen –

Prof. Dr. Christoph Kuhner / Selina Orthaus, M.Sc.

Die Transparenzrichtlinie (2004/109/EG) verpflichtete die EU-Mitgliedstaaten nationale Enforcementmechanismen einzusetzen, die als dem Abschlussprüfer nachgelagerte Instanz eine konsistente und richtige Durchsetzung der IFRS gewährleisten sollen. Der Vergleich der durch das deutsche und britische Enforcement im Zeitraum von 2005-2015 veröffentlichten Fehler offenbart, dass sowohl inhaltliche als auch quantitative Divergenzen bestehen, welche ihre Erklärung einerseits im historischen, andererseits im wirtschaftskulturellen Kontext finden können.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Vergleich der Enforcementsysteme in Deutschland und Großbritannien
    • 1. Der zweistufige Enforcementmechanismus in Deutschland
    • 2. Enforcement in Großbritannien: Das Financial Reporting Council
  • III. Ermessen in der Prüfungspraxis von DPR und FRRP
    • 1. Enforcementpraxis der DPR
      • a) Quantitative Analyse
      • b) Qualitative Analyse
        • aa) Fair Value als standardübergreifendes