KoR
(2) Gewinnzurechnung nach (streitiger) Auflösung einer Gesellschaft:

(2) Gewinnzurechnung nach (streitiger) Auflösung einer Gesellschaft:

Dem aus einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft ausgeschiedenen Gesellschafter ist der gemeinschaftlich erzielte laufende Gewinn auch dann anteilig persönlich zuzurechnen, wenn die verbleibenden Gesellschafter die Auszahlung verweigern,