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Transportdienstleistungen unter IFRS 15

Transportdienstleistungen unter IFRS 15

Sebastian Boochs

Sebastian Boochs
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Mit IFRS 15 wurde die Erfassung von Umsatzerlösen grundlegend geändert. Das mit dem Standard eingeführte 5-Schritte-Modell sollte den Anwendern eine möglichst passgenaue Hinführung zur standardkonformen Ertragserfassung liefern. Wie so oft liegt die Tücke aber wieder einmal im Detail. Dies zeigt sich z.B. bei Mehrkomponentengeschäften, die mit IFRS 15 erstmals explizit geregelt werden. Unter solche Mehrkomponentengeschäfte können nach Definition des Standards auch Transportdienstleistungen fallen, wenn Unternehmen dem Kunden neben dem Verkauf der Güter auch deren Transport zum vom Auftraggeber gewünschten Ort anbieten. Juliane-Rebecca Upmeier zeigt in ihrem Beitrag, unter welchen Voraussetzungen Transportdienstleistungen ein Mehrkomponentengeschäft begründen und welche Herausforderungen daraus für die Bilanzierungspraxis erwachsen.

Wenn ein Thema es schafft, in zwei aufeinander folgenden Jahren zum Prüfungsschwerpunkt der Enforcementinstitutionen zu werden, dann ist es entweder von außerordentlicher Aktualität oder die praktische Umsetzung der Normen durch die Unternehmen aus Sicht von ESMA und/oder DPR ist für die Adressaten von so großer Bedeutung, dass man besonderes Augenmerk darauf legen muss. Im Fall der Angaben zur Erstanwendung neuer Standards ist sicher beides einschlägig. Mit IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16 standen und stehen in letzter Zeit drei neue Standards vor der Erstanwendung und die Angaben der Unternehmen, mit welchen Auswirkungen sie durch die Einführung rechnen, sind für die Adressaten von großer Bedeutung, da die Änderungen u.a. Einfluss auf die Berechnung bedeutender Kennzahlen haben werden. Mit IFRS 16 steht zum 01.01.2019 der letzte der drei genannten Standards unmittelbar vor der Erstanwendung. Die Einschätzungen, mit welchen Konsequenzen die berichtenden Unternehmen infolge der erstmaligen bilanzwirksamen Erfassung von Leasingverhältnissen rechnen, sind für die Investoren von besonderem Interesse. Prof. Dr. Jochen Pilhofer, Sascha B. Herr und Myriam Woll analysieren daher die Angaben zu den erwarteten Auswirkungen der Erstanwendung des IFRS 16 in den Abschlüssen 2016 und 2017 für die Unternehmen des DAX, MDAX, SDAX sowie TecDAX und zeichnen das Bild einer sich im Zeitablauf zwar verbessernden, aber dennoch sehr heterogenen Berichterstattung.

Eine wesentliche Besonderheit der Rechnungslegung im Finanzsektor ist der weitreichende Einfluss aufsichtsrechtlicher Bestimmungen. Der aufsichtsrechtliche Einfluss zeigt sich auch bei der Erfassung von Wertminderungen nach IFRS 9. Felix Krauß stellt in seinem Beitrag die Impairment-Regeln des IFRS 9 den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zur Erfassung des Positionswerts in Bezug auf die verschiedenen Kategorien des IFRS 9 gegenüber. Des Weiteren stellt er die neue Handelsbuchabgrenzung nach dem Vorschlag zur Änderung der EU-Kapitaladäquanzverordnung (CRR) dar und analysiert dessen Bedeutung für die Ermittlung des Kreditrisikos.

Ich wünsche Ihnen eine hilfreiche Lektüre dieser und der weiteren Themen dieser Ausgabe.

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