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IFRS 16 – nun wird es ernst

IFRS 16 – nun wird es ernst

Sebastian Boochs

Sebastian Boochs
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Zum 01.01.2019 tritt die neue Leasingbilanzierung nach IFRS 16 in Kraft. Dies ist Grund genug dafür, in dieser Ausgabe einen Schwerpunkt auf Anwendungsfragen zum neuen Standard zu setzen. Ein Fokus liegt dabei auf Wechselwirkungen mit anderen Standards, konkret mit dem Impairment-Test nach IAS 36. IFRS 16 wird durch die bilanzielle Erfassung von bisher als operating leases behandelten Leasingverhältnissen zu einer Bilanzverlängerung führen, wodurch sich ein zusätzliches Wertminderungsrisiko einstellen kann. Grund hierfür sind unterschiedliche Zinssätze, die zum einen für die Abzinsung der künftigen Zahlungsverpflichtungen und zum anderen für die Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit verwendet werden. Dr. Jens Freiberg und Florian Theinert erläutern in ihrem Beitrag die Auswirkungen der Neukonzeption der Leasingbilanzierung für den Impairment-Test. Dabei untersuchen sie, ob durch die Erstanwendung des neuen Leasingstandards bereits ein Anlass für einen Wertminderungstest vorliegen kann und ob die Änderung der bisherigen Bilanzierung aufgrund der zeitlichen Verzerrung in den unterschiedlichen Wertansätzen nach dem neuen Standard das Risiko einer Wertberichtigung erhöht.

Eine Neuerung des IFRS 16 bringt die erstmalige explizite Regelung von Unterleasingverhältnissen. Liegt ein Unterleasingverhältnis vor, so hat der zwischengeschaltete Leasinggeber das Haupt- und das Unterleasingverhältnis separat zu bilanzieren. Des Weiteren muss er die Klassifizierung des Unterleasingverhältnisses als finance oder operating lease anhand des Nutzungsrechts aus dem Hauptleasingverhältnis vornehmen. Ein praktischer Anwendungsfall eines Unterleasingverhältnisses kann die Nutzungsüberlassung von geleasten Firmenfahrzeugen an Arbeitnehmer darstellen. Aufgrund steuerlicher Anreize ist diese Art der Incentivierung von Arbeitnehmern weit verbreitet und betroffene Arbeitgeber sind nun in Sorge vor signifikanten Zusatzbelastungen, die eine bilanzielle Behandlung als Unterleasingverhältnis nach IFRS bedeuten würde. Ob und unter welchen Voraussetzungen die Nutzungsüberlassung geleaster Firmenfahrzeuge an Arbeitnehmer ein Unterleasingverhältnis darstellt, analysieren Prof. Dr. Christian Fink, Prof. Dr. Jochen Pilhofer und Sascha B. Herr in ihrem Beitrag. Darin erarbeiten sie u.a. ein Prüfschema, anhand dessen betroffene Arbeitgeber ihre individuelle Situation beurteilen können.

Die Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen wird wesentlich durch das Vorliegen von Kündigungs- oder Verlängerungsoptionen und die Wahrscheinlichkeit ihrer Ausübung determiniert. Dr. Frank Richter und Prof. Dr. Silvia Rogler erarbeiten in ihrer Fallstudie Leitlinien zur Bestimmung der korrekten Laufzeit von Leasingverhältnissen und zeigen anhand von Fallbeispielen damit verbundene bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten auf.

Ich wünsche Ihnen neben einer interessanten Lektüre dieser und der weiteren Themen dieser Ausgabe sowie hilfreichen Erkenntnissen für Ihre Arbeit eine besinnliche Adventszeit, frohe Weihnachten und einen „guten Rutsch“.

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