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Aufeinandertreffen von IFRS 15 und IFRS 16

Aufeinandertreffen von IFRS 15 und IFRS 16

Sebastian Boochs

Sebastian Boochs
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Alles hängt mit allem zusammen. Diese auf den ersten Blick selbstverständliche Erkenntnis führt bei genauerer Betrachtung einem immer wieder vor Augen, welche komplexitätssteigernde Folgen Wechselwirkungen und Schnittstellen verschiedener Einflüsse haben. Am offensichtlichsten lässt sich dieser Effekt aktuell etwa bei der Erforschung des Erdklimas beobachten, wo immer wieder neue Erkenntnisse von Zusammenhängen und Wechselwirkungen zeigen, welch große Einflüsse hier wirken. Doch nicht nur in der Erklärung naturwissenschaftlicher Phänomene lässt sich der Einfluss von gegenseitigen Wechselwirkungen zeigen, auch die Rechnungslegung ist hiervon betroffen, da die einzelnen Bestimmungen natürlich auch Auswirkungen auf und Schnittstellen mit jeweils anderen Bereichen haben. Für die Rechnungslegungspraxis sind die Folgen solcher Wechselwirkungen und Schnittstellen in der Regel zunehmende Komplexität, Unklarheit und daraus resultierend Beratungsbedarf; ein Effekt, der noch verstärkt wird, wenn die Anwendung neuer Regelungen hinzukommt. Aktuell stehen gleich drei komplett neue Standards vor ihrer Erstanwendung und es sind vor allem die Schnittstellen der neuen Regelungen untereinander, die zu Problemen führen. Besonders betroffen sind hiervon IFRS 15 zur Erlöserfassung und IFRS 16 zur Leasingbilanzierung. Aufgrund der Bedeutung beider Standards für das Bilanzbild der betroffenen Unternehmen ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit Wechselwirkungen und Schnittstellen eine wesentliche Voraussetzung für eine reibungslose Implementierung der neuen Standards. Wo die beiden neuen „Schwergewichte“ der IFRS-Rechnungslegung aufeinandertreffen und wie damit verbundene Praxisfragen angegangen werden können, erläutern Andrea Bardens, Kai Czymoch und Dr. Christoph Wallek in ihrem Beitrag ab S. 261.

In den letzten Monaten haben Kryptowährungen durch die enorme Kurssteigerung des Bitcoin enorme Aufmerksamkeit erfahren und nicht wenige Unternehmen sind vor diesem Hintergrund „auf den Zug aufgesprungen“, haben Kryptowährungen gekauft und möglicherweise auch Geschäftsfälle in Kryptowährungen abgewickelt. Am Markt lassen sich mittlerweile 1.374 verschiedene Kryptowährungen beobachten, die sich grundlegend als Coins und Tokens unterscheiden lassen. Während Coins dafür gedacht sind, als digitales Zahlungsmittel zu fungieren, so besitzen Tokens andere Rechte und verwenden in der Regel die Blockchain eines Coins. Aus der zunehmenden Attraktivität von Kryptowährungen resultiert die Frage, wie Coins und Tokens bilanziert werden müssen. Mit deren Bilanzierung nach IFRS setzen sich Mario Keiling und Stephan Romeike in ihrem Beitrag ab S. 268 auseinander. Dabei erläutern sie die verschiedenen Ausprägungen von Kryptowährungen und erarbeiten Vorschläge zu deren jeweiliger Klassifizierung und Bilanzierung.

Ich wünsche Ihnen eine hilfreiche Lektüre dieser und der weiteren Themen dieser Ausgabe.

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