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Auswirkungen der neuen Leasingbilanzierung

Auswirkungen der neuen Leasingbilanzierung

Sebastian Boochs

Sebastian Boochs
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Wenn zum 01.01.2019 die neue Leasingbilanzierung nach IFRS 16 in Kraft treten wird, wird sich das Bilanzbild der betroffenen Unternehmen deutlich verändern. So müssen Operating Leasingverhältnisse durch den Wert des Nutzungsrechts am Leasinggegenstand und durch eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit Eingang in die Bilanz finden. Eine besondere Herausforderung stellt dabei der Übergang vom bislang einschlägigen IAS 17 auf die Neuregelungen dar. Der Standardsetter stellt dabei den Betroffenen zwei Alternativen zum Übergang auf IFRS 16 zur Verfügung: die vollständig rückwirkende Methode und die modifiziert rückwirkende Methode. Während erstere Vorgehensweise eine Bilanzierung fordert, als wäre IFRS 16 immer schon angewendet worden, setzt die modifiziert rückwirkende Methode keine Anpassung der Vergleichswerte voraus und erleichtert auf diese Weise die Erstanwendung des neuen Standards deutlich. Für Ersteller und Abschlussadressaten von Bedeutung sind die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Rechenwerke und die sich ergebenden bilanzpolitischen Gestaltungsspielräume. Eine Orientierungshilfe bieten Dr. Frank Richter und Prof. Dr. Silvia Rogler, die in ihrer Fallstudie im ersten Teil ab S. 242 die Auswirkungen der beiden Übergangsmethoden auf die Rechenwerke mit Hilfe eines Praxisbeispiels verdeutlichen.

Doch nicht nur die Auswirkungen des Übergangs auf die neue Leasingbilanzierung sind für die Beteiligten von Interesse, sondern auch die Frage, wie sich die neue Leasingbilanzierung auf die Bewertung der betroffenen Unternehmen auswirken wird. Prof. Dr. Roland Wolf und Florian Stäwen haben aus diesem Grund in ihrem Beitrag ab S. 223 die Anwendung des IFRS 16 bei den sechs voraussichtlich besonders von den Neuregelungen betroffenen DAX30-Unternehmen simuliert und die Auswirkungen auf die bedeutendsten Kennzahlen analysiert.

Es hat sich in der letzten Zeit in der Praxis zunehmend etabliert, Auslegungsentscheidungen des IFRS Interpretations Committee eine hohe, oftmals sogar bindende Bedeutung zu attestieren, was nicht selten bei den Unternehmen zu einer Anpassung der Bilanzierungsmethoden geführt hat. Mit seinem Ende März 2018 veröffentlichten Entwurf zu Änderungen an IAS 8 stellt das International Accounting Standards Board nun klar, dass solche Auslegungsentscheidungen keinen verbindlichen Charakter haben und dementsprechend daraus resultierende Anpassungen der Bilanzierungsmethoden als lediglich freiwillig zu werten sind. Dr. Jan-Velten Große stellt den Entwurf in seinem Beitrag ab S. 205 vor und unterzieht ihn einer kritischen Würdigung.

Die Hedge-Accounting-Regelungen des IFRS 9 sind bei ihrer Veröffentlichung allgemein als Erleichterung gegenüber den Vorgaben des IAS 39 begrüßt worden. So sind nach IFRS 9 u.a. die Behandlung des inneren Werts einer Option, Terminpunkte bei Forwards oder Fremdwährungsbasisspreads unter dem Begriff des Cost of Hedging zusammengefasst. Aus dieser Neuerung resultierende Anwendungsprobleme und deren Lösungen behandeln Philipp Freigang, Sebastian Schorsch und Andreas Huthmann in ihrem Beitrag ab S. 207, wobei sie einen besonderen Schwerpunkt auf den Umgang mit Fremdwährungsbasisspreads legen.

Ich wünsche Ihnen eine hilfreiche Lektüre dieser und der weiteren Themen dieser Ausgabe.

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