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Limited Amendments – der „neue“ Arbeitsschwerpunkt des IASB

Limited Amendments – der „neue“ Arbeitsschwerpunkt des IASB

Sebastian Boochs

Sebastian Boochs
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Seit dem Abschluss der großen Projekte konzentriert sich das IASB zunehmend auf die Änderung begrenzter, sehr spezifischer Sachverhalte. Diese als sog. „Limited Amendments“ oder „Narrow-scope Amendments“ bezeichneten Änderungen sollen der Klarstellung dienen und die Qualität der internationalen Rechnungslegungsstandards verbessern. Sie sind in einem Zusammenhang zu sehen mit den seit Jahren laufenden jährlichen Projekten zur Verbesserung der IFRS (Annual Improvements), obwohl sie nicht zwingend Teil der sog. Sammel-Änderungsstandards sein müssen. In der Praxis finden diese Änderungen auch aufgrund ihres begrenzten Regelungsbereichs meistens erst dann Aufmerksamkeit, wenn ihre Erstanwendung unmittelbar bevorsteht. Aufgrund der recht hohen Anzahl solcher Änderungen in den letzten Monaten erscheint eine intensivere Auseinandersetzung geboten. Dr. Jan-Velten Große stellt in seinem Beitrag ab S. 309 die in den letzten 12 Monaten finalisierten Limited Amendments vor und gibt einen Ausblick auf noch in Arbeit befindliche IFRS-Änderungen.

Viel stärker im Fokus der Praxis als die Limited Amendments stehen bislang aber noch die Implementierung der großen neuen Standards und hier insb. IFRS 16 zur Leasingbilanzierung. Der Paradigmenwechsel von der Off-Balance-Gestaltung hin zur bilanzwirksamen Erfassung ist in diesem Bereich aber auch deutlich schwerwiegender als bspw. bei der Umsatzerfassung oder im Bereich der Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Das IASB ist diesen Schritt aber bekanntlich nicht ohne Hintergründe gegangen, vielmehr verspricht es sich von der neuen Leasingbilanzierung zahlreiche Vorteile für die Adressaten der Finanzberichte, insb. einen besseren Informationsgehalt der Abschlüsse im Hinblick auf die Transparenz der Geschäftstätigkeit der Unternehmen und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen. Doch auch für die Unternehmen sieht der Standardsetzer Vorteile, so sollen sich durch die neue Leasingbilanzierung Unsicherheiten, Risiken und Planungsaufwendungen reduzieren. Inwiefern die Betroffenen diese Sicht teilen, war Gegenstand einer Untersuchung, deren Ergebnisse Prof. Dr. Rüdiger Loitz in seinem Beitrag ab S. 326 vorstellt.

Einer Verbesserung der Information der Abschlussadressaten dient auch die in Folge der EU-Reform der Abschlussprüfung eingeführte Berichterstattung über die Prüfungsschwerpunkte (Key Audit Matters) im Bestätigungsvermerk. Aufgrund des Erstanwendungszeitpunktes (Geschäftsjahre, die nach dem 17.06.2016 beginnen), liegen für vom Kalenderjahr abweichende Geschäftsjahre erste pflichtgemäß um Key Audit Matters erweiterte Bestätigungsvermerke vor. Johanna Klüber, Prof. Dr. Christiane Pott und Lucas Wienke analysieren in ihrem Beitrag ab S. 340 die Prüfungsberichterstattung der betroffenen CDAX-Unternehmen hinsichtlich der Angaben zu den Key Audit Matters.

Ich wünsche Ihnen eine hilfreiche Lektüre dieser und der weiteren Themen dieser Ausgabe.

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